ALLGEMEINE HINWEISE
Verhinderung
durch Krankheit
Ist Ihr Kind wegen Krankheit verhindert, am Unterricht oder an
einer
sonstigen verbindlichen
Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule
unverzüglich unter Angabe des Grundes
schriftlich zu verständigen. Der
Klassenlehrer hält entsprechende
Vordrucke bereit.
Vorbeugung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern
Denken Sie bitte daran, dass Sie im Krankheitsfalle Ihr Kind
telefonisch im
Sekretariat krankmelden oder einem
zuverlässigen Mitschüler eine
Krankmeldung mitgeben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis,
dass wir bei unentschuldigtem Fehlen Ihres
Kindes sofort bei Ihnen zurückrufen.
Im Falle des Nichterreichens melden wir
das Fehlen Ihres Kindes der
Polizeidienststelle.
Häufen sich krankhaftbedingte Schulversäumnisse oder
bestehen Zweifel an
der Erkrankung, so kann die Schule
die Vorlage eines amtsärztliche
Zeugnisses verlangen. Ein ärztliches
Zeugnis ist ebenfalls notwendig für ganze
oder teilweise Befreiung vom
Sportunterricht. Bei länger andauernder
Krankheit ca. 2-3 Wochen (Noten
betreffend) muss der Amtsarzt eine
Sportbefreiung aussprechen. Sollte
Ihr Kind einmal ausnahmsweise nicht am
Schwimmunterricht teilnehmen können,
so bedarf es einer schriftlichen
Entschuldigung mit Angabe des Grundes
Ihrerseits.
Beaufsichtigung in der Mittagspause
Für Schüler aus Schwarzenbruck bzw. Moosbach findet an
Schultagen, an
denen sie nachmittags Unterricht
haben, in der Mittagspause wieder eine
Betreuung in der Aula statt. Die
Mittagsbetreuung kann nur ausnahmsweise
von Feuchter Kindern besucht werden,
deren Hin- und Rückweg in einer
Stunde Mittagspause nicht zu bewältigen
ist.
Beurlaubung
Nur in dringenden Ausnahmefällen (Arzttermine,
Vorstellungsgespräche,
Hochzeiten, Beerdigungen,
Wohnungswechsel) können Schüler beurlaubt
werden. Es ist ein schriftlicher
Antrag der Erziehungsberechtigten nötig. Der
Antrag ist mindestens drei Tage
vorher schriftlich in der Schulleitung
einzureichen. Gesuche, die lediglich
der Verlängerung des Wochenendes oder
der Ferien dienen, können nicht
genehmigt werden. Reise- und Urlaubstermine
können nicht als dringende Ausnahmefälle
anerkannt werden.
Unfälle
Bei einem Unfall, der sich im Schulbereich ereignet, sind
unsere Schüler
versichert. Sollte aufgrund
eines "harmlosen" Schulunfalls für Sie mit Ihrem
Kind der Gang zum Arzt nötig
sein, so möchte sich Ihr Kind am Tag nach dem
Arztbesuch im Sekretariat
melden, damit die Unfallanzeige aufgenommen
werden kann.
Helfen Sie mit, unsere Schule zu schonen!
Die Marktgemeinde hat sich die Schule und deren Einrichtung
viel Geld kosten
lassen. Wir sind Ihnen, den Bürgern,
verpflichtet, die Einrichtungen in
sauberem, unbeschädigtem
Zustand zu erhalten.
Bitte unterstützen Sie als Steuerzahler die Schule, dass Haus
und Mobiliar
pfleglich behandelt werden. Schüler,
die mutwillig Mobiliar beschädigen oder
verschmieren, werden angezeigt
und regresspflichtig gemacht.
Auch im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass die teuren
Schulbücher nicht
ausreichend pfleglich behandelt
wurden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die
Bücher eingebunden und sorgfältig
behandelt werden. Für über das Maß
hinaus verschlissene Bücher
muss am Schuljahresende Ersatz geleistet
werden.
In diesem Schuljahr werden wir wieder 5,-- € pro Kind für
Papier einsammeln.
Zusätzlich ist es nötig, für Werk- und Textilmaterial
ebenfalls einen
Minimalbeitrag von den Eltern
zu erheben. Das wären pro Monat 1,-- €. Geben
Sie deshalb Ihrem Kind , wenn
es Gewerblich-technischen Bereich oder
Textiles Gestalten gewählt
hat, pro Schulhalbjahr 5,-- € mit.
Schluss mit dem blauen Dunst - Umweltschutz beginnt bei uns !
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Rauchen im Schulhaus
und in der
Schulanlage nicht gestattet
ist. Wie wollen wir von den Kindern verlangen,
nicht zu rauchen, wenn
Erwachsene ihnen ständig zumuten, Zigarettenluft zu
schnuppern!
Die Hauptschule Feucht in der Öffentlichkeit
Die Hauptschule Feucht stellt sich in der Öffentlichkeit dar.
Dazu gehören auch
Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen
der Schülerinnen und Schüler. Der
Datenschutz wird dabei eingehalten,
kommerzielle Veröffentlichungen sind
ausgeschlossen. Wir gehen davon aus,
dass die ganz große Mehrheit aller
Eltern dem zustimmt. Möchten Sie
nicht, dass Ihr Kind in Veröffentlichungen
der Schule dargestellt wird, teilen
Sie uns dies bitte schriftlich mit.
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