Hauptschule Feucht
  
 
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Hinweise

 

ALLGEMEINE HINWEISE


V
erhinderung durch Krankheit

      Ist Ihr Kind wegen Krankheit verhindert, am Unterricht oder an einer
      sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule
     
unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Der
      Klassenlehrer hält entsprechende Vordrucke bereit.

Vorbeugung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

      Denken Sie bitte daran, dass Sie im Krankheitsfalle Ihr Kind telefonisch im
      Sekretariat krankmelden oder einem zuverlässigen Mitschüler eine
      Krankmeldung mitgeben.
      Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei unentschuldigtem Fehlen Ihres
      Kindes sofort bei Ihnen zurückrufen. Im Falle des Nichterreichens melden wir
      das Fehlen Ihres Kindes der Polizeidienststelle.

      Häufen sich krankhaftbedingte Schulversäumnisse oder bestehen Zweifel an
      der Erkrankung, so kann die Schule die Vorlage eines amtsärztliche
      Zeugnisses verlangen. Ein ärztliches Zeugnis ist ebenfalls notwendig für ganze
      oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht. Bei länger andauernder
      Krankheit ca. 2-3 Wochen (Noten betreffend) muss der Amtsarzt eine
      Sportbefreiung aussprechen. Sollte Ihr Kind einmal ausnahmsweise nicht am
      Schwimmunterricht teilnehmen können, so bedarf es einer schriftlichen
      Entschuldigung mit Angabe des Grundes Ihrerseits.

Beaufsichtigung in der Mittagspause

      Für Schüler aus Schwarzenbruck bzw. Moosbach findet an Schultagen, an
      denen sie nachmittags Unterricht haben, in der Mittagspause wieder eine
      Betreuung in der Aula statt. Die Mittagsbetreuung kann nur ausnahmsweise
      von Feuchter Kindern besucht werden, deren Hin- und Rückweg in einer
      Stunde Mittagspause nicht zu bewältigen ist.

Beurlaubung

      Nur in dringenden Ausnahmefällen (Arzttermine, Vorstellungsgespräche,
      Hochzeiten, Beerdigungen, Wohnungswechsel) können Schüler beurlaubt
      werden. Es ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten nötig. Der
      Antrag ist mindestens drei Tage vorher schriftlich in der Schulleitung
      einzureichen. Gesuche, die lediglich der Verlängerung des Wochenendes oder
      der Ferien dienen, können nicht genehmigt werden. Reise- und Urlaubstermine
      können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden.

Unfälle

      Bei einem Unfall, der sich im Schulbereich ereignet, sind unsere Schüler
      versichert. Sollte aufgrund eines "harmlosen" Schulunfalls für Sie mit Ihrem
      Kind der Gang zum Arzt nötig sein, so möchte sich Ihr Kind am Tag nach dem
      Arztbesuch im Sekretariat melden, damit die Unfallanzeige aufgenommen
      werden kann.

      Helfen Sie mit, unsere Schule zu schonen!

      Die Marktgemeinde hat sich die Schule und deren Einrichtung viel Geld kosten
      lassen. Wir sind Ihnen, den Bürgern, verpflichtet, die Einrichtungen in
      sauberem, unbeschädigtem Zustand zu erhalten.

      Bitte unterstützen Sie als Steuerzahler die Schule, dass Haus und Mobiliar
      pfleglich behandelt werden. Schüler, die mutwillig Mobiliar beschädigen oder
      verschmieren, werden angezeigt und regresspflichtig gemacht.

      Auch im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass die teuren Schulbücher nicht
      ausreichend pfleglich behandelt wurden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die
      Bücher eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Für über das Maß
      hinaus verschlissene Bücher muss am Schuljahresende Ersatz geleistet
      werden.

      In diesem Schuljahr werden wir wieder 5,-- € pro Kind für Papier einsammeln.

      Zusätzlich ist es nötig, für Werk- und Textilmaterial ebenfalls einen
      Minimalbeitrag von den Eltern zu erheben. Das wären pro Monat 1,-- €. Geben
      Sie deshalb Ihrem Kind , wenn es Gewerblich-technischen Bereich oder
      Textiles Gestalten gewählt hat, pro Schulhalbjahr 5,-- € mit.

      Schluss mit dem blauen Dunst - Umweltschutz beginnt bei uns !

      Wir möchten darauf hinweisen, dass das Rauchen im Schulhaus und in der
      Schulanlage nicht gestattet ist. Wie wollen wir von den Kindern verlangen,
      nicht zu rauchen, wenn Erwachsene ihnen ständig zumuten, Zigarettenluft zu
      schnuppern!

Die Hauptschule Feucht in der Öffentlichkeit

      Die Hauptschule Feucht stellt sich in der Öffentlichkeit dar. Dazu gehören auch
      Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen der Schülerinnen und Schüler. Der
      Datenschutz wird dabei eingehalten, kommerzielle Veröffentlichungen sind
      ausgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die ganz große Mehrheit aller
      Eltern dem zustimmt. Möchten Sie nicht, dass Ihr Kind in Veröffentlichungen
      der Schule dargestellt wird, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.